Schafft den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte ab ! |
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Edmund Schönenberger Rechtsanwalt Katzenrütistr. 89, 8153 Rümlang, Tel. 01 818 07 33, Fax 818 08 71, PC 80-48332-1 _________________________________________________________________________ |
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15. Februar 2003 |
Postfach 129, 8153 Rümlang . |
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WebMail
Institut de Formation E-Mail en Droits de l’Homme du Barreau de Paris
Reform des Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte
Sehr geehrter Kollege Pettiti
Zu rubr. Thema äussere ich mich wie folgt:
Die Europ. Menschenrechtskonvention samt dem dazugehörigen Gerichtshof ist ein Produkt des Kalten Krieges. In allen Variationen wurde den Bewohnern Westeuropas eingetrichtert: „Seht, wir achten Eure Menschenrechte und machen es nicht so, wie in der Sowjetunion, wo die Menschenrechte mit Füssen getreten werden!“
Ich habe in den 80-er Jahren anhand der damals verfügbaren Statistik die vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte gutgeheissenen Beschwerden ins Verhältnis zum Total der registrierten und nichtregistrierten Beschwerden gesetzt. Daraus resultiert eine Erfolgsquote von rund 3 Promille! Die gutgeheissenen Beschwerden werden an die grosse Glocke gehängt, um bei den Europ. Völkern einen tadellosen Eindruck zu erwecken. Würde man jedoch die nicht behandelten oder abgewiesenen Beschwerden - eine nach der anderen - mit gleichem Tamtam breitgeschlagen, wäre allen sofort klar, wie himmeltraurig es um die Menschenrechte bestellt ist.
Dazu zwei Beispiele aus der Schweiz, welches Land weltweit als freiheitlich-rechtsstaatliche Musterdemokratie vermarktet wird.
1. Als Zeitzeuge liegt mir noch heute in den Ohren, wie die offizielle Schweiz während des Kalten Krieges im Chor des Westens gegen Osten geschrien hat, um dort das Verschwinden von Menschen in der Psychiatrie ohne Gerichtsurteil an den Pranger zu stellen. In der exakt gleichen Periode haben die Schweizer jährlich Zehntausende von Menschen in den rund 50 psychiatrischen Anstalten versenkt, ohne dass die Möglichkeit bestand, eine gerichtliche Haftprüfung im Sinne von Art. 5 Ziff. 4 EMRK zu verlangen. Eine solche wurde erst ab 1981 eingeräumt. Aufgrund der damals verfügbaren genauen Statistiken lässt sich nachweisen, dass während der Jahre 1981 – 1989 im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich die Chancen, über ein Gericht entlassen zu werden, läppische 5 Prozent betrugen. Heute werden die entsprechenden Zahlen eisern unter Verschluss gehalten.
2. Art. 5 Ziff. 3 EMRK verlangt, dass Verhaftete unverzüglich einem Richter vorgeführt werden. In der Schweiz wurden die Strafverfolgten jedoch ausschliesslich vom Ankläger in Haft gesetzt. Allen Ernstes wurde bis in die 90-er Jahre stur behauptet, dieser sei ein unabhängiger Richter (cf. EGMR Jutta Huber gegen die Schweiz). Hunderttausende von Menschen waren von dieser menschenrechtswidrigen Praxis betroffen.
Der Geist der Scheinheiligkeit trieft noch heute aus allen Poren dieses Landes!
Aus nichtigen Anlässen werden gegenwärtig jährlich Zehntausende von Menschen in den schweizerischen psych. Anstalten objektiv ihrer Freiheit beraubt und mit heimtückischen Nervengiften gefoltert. Als Gründer und Vorstandsmitglied des Vereins PSYCHEX, welcher seit 1988 als Anlaufstelle fungiert und professionell die Verteidigung Zwangspsychiatrisierter organisiert, weiss ich haargenau, wovon ich rede: Die Verbrechen gegen die Menschenrechte jagen sich.
Auch die schweizerische Demokratie zerplatzt wie eine Seifenblase:
Definitionsgemäss kann nämlich als der Souverän nur gelten, wer sämtliche Machtmittel kontrolliert. Das Medium, welches unbestreitbar die Welt regiert und alle antreibt, heisst Geld. Der scharfe Blick in die schweizerische Bundesverfassung deckt schonungslos auf, dass eben gerade nicht das zum "Souverän" deklarierte Volk die seit Adam und Eva gehorteten und über die jährlich abgepressten Zinsen und Zehnten ins Unvorstellbare gesteigerten Vermögen besitzt, nein, die Verfügungsmacht über die astronomischen Summen bleibt ausdrücklich einer kleinen Schar von Eigentümern vorbehalten (ausführliche Analyse siehe meine HP: http://c9c.net/ch/demokratie).
Die Europ. Menschenrechtskonvention nützt nicht nur nichts, sondern sie ist geradezu gefährlich und schädlich. Indem den Völkern pausenlos eingehämmert wird, die Menschenrechte würden gelten, berufen sich die Menschen selbstverständlich darauf, wenn ihre Menschenrechte auch tatsächlich gebrochen werden. Vertrauensvoll wenden sie sich an die Justiz, welche sie jedoch nach allen Regeln der juristischen Kunst austrickst. Das löst Wut, Empörung, Verzweiflung und ähnliches aus. Solche Symptome wiederum werden von den Organen der Zwangspsychiatrie als Merkmale einer Geisteskrankheit bewertet und mit der Versenkung in eine psych. Anstalt quittiert.
Aus all dem folgt, dass es gescheiter ist, den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte abzuschaffen. Der aufgeblähte Apparat verschlingt Unsummen und weckt auf fatale Weise Hoffnungen, welche nicht im Geringsten gerechtfertigt sind.
Mit freundlichen Grüssen
Edmund Schönenberger
Mitglied der Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv, der Demokratischen JuristInnen Schweiz unddes Vereins PSYCHEX.Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv.Demokratischen JuristInnen Schweiz.Verein PSYCHEX |
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