Eingabe an Aufsichtskommission Rechtsanwälte, Obergericht Zürich |
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.Staatsrechtliche Beschwerde an schweiz. Bundesgericht 11.3.2000 |
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Das BerufsverbotEin moderner Inquisitionsprozess |
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Zurück auf Teil 1/2 |
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[In adäquaten Worten habe ich die aufgezählten] Verbrechen samt allen übrigen, hier unerwähnt gebliebenen haarsträubenden Einzelheiten gebührend gegeisselt. Ich habe von einer Sache der vereinigten österreichischen und alpengermanischen Plutokratien gegen die tote Mutter und ihre noch lebendige Tochter, vom betmühlenartig vom blauen Himmel herunter geschwatzten Sprüchlein von Recht und Gerechtigkeit als epochalem Betrug, von einer kurzschlüssigen, aberwitzigen und hirnverbrannten Klage und dergleichen mehr gesprochen. Oberrichter Eugen Spirig hat das Werk zur Verbesserung zurückgeschickt. Ich bin ihm soweit entgegengekommen, als dass ich den Klartext aus dem Speicher meines Apparates geholt und die von ihm beanstandeten Ausdrücke je durch Anfangsbuchstaben und drei Pünktchen ersetzt habe. Auch das hat ihm nicht gepasst. Die Anzeige bei den Anwaltswächtern ist erstattet, die Berufungsbegründung kurzerhand aus dem "Recht" gewiesen und die Klage gegen meine Klientin entschieden worden. Aber oha lätz!
Auf Nichtigkeitsbeschwerde hin ist das obergerichtliche Fehlurteil vom Kassationsgericht des Kantons Zürich aufgehoben worden. Dieses fand, dass meine zweite, die Anzeige unmittelbar provozierende Eingabe hätte behandelt werden müssen.
Das wäre denn genau auch der relevante Stand der Dinge im vorliegenden Berufsverbotsverfahren.
Eine Justizköpenickiade, wie sie im Büchlein steht! Wie aus einer Zwischenbemerkung schon bekannt ist, säge und hacke ich ja, während ich hier rede, unentwegt Holz. Bei solcher Tätigkeit liess sich wahrlich nicht vermeiden, dass ich auch aus dieser Perspektive über Sinn und Unsinn der heutigen Prozedur nachgedacht habe. Die Anwesenden sollen sich aber nur in Acht nehmen, dass ihnen bei der Darstellung der mir eingefallenen Lösung nicht - je nachdem, ob sie sich zu meinen Freunden oder meinen Feinden zählen - ein Schmunzeln entwischt bzw. der Schrecken in die Knochen fährt. Es handelt sich übrigens um eine Idee, welche im Verlaufe Hunderter in Gerichtssälen gehaltener Plädoyers gereift ist. Ich habe mir nämlich immer häufiger vorgestellt, wie es wäre, wenn die Parteien und Richter, statt in ihre Vorträge und Urteile diese sterilen, perversen und für einen Laien vollkommen unverständlichen Monologe zu pflanzen, sich im Gerichtssaal zu einem Hosenlupf versammeln und die Sache ohne langes Federlesen auf solche bodenständige Art und Weise erledigen würden. Da im vorliegenden Verfahren die Gegenpartei durch Abwesenheit glänzt, bleibt mir nichts anderes übrig, als mein originelles Angebot den anwesenden Richtern zu unterbreiten, was übrigens Sinn macht; denn zweifellos sind sie genauso parteiisch wie die Parteien selbst. An die Unabhängigkeit der Justiz glaubt höchstens ein Naivling. Ich fordere also jeden einzelnen Anwaltswächter heraus, der Reihe nach gegen mich anzutreten und zu versuchen, mich aufs Kreuz zu legen. Wenn die Mehrheit dieser Zweikämpfe mit meiner Niederlage enden, schwöre ich augenblicklich hoch und heilig, dass die Schweiz eine Demokratie sei. Allerdings muss ich den Herausgeforderten ernsthaft zu bedenken geben, dass die Kondition, die sich übers Holzhacken und die übrige Bauernarbeit aufbaut, die Möglichkeiten weit übertrifft, welche man sich gegen teures Geld in Fitness-Clubs und dergleichen antrainieren kann.
(Kunstpause)
Wie zu erwarten war, wollen die Wächter nicht auf meine die Sache vereinfachende Offerte eingehen! Das will ich ihnen aber auch geraten haben; denn es wäre nun wirklich ein ganz und gar unfairer Kampf, bei welchem sie mit Sicherheit den Kürzeren ziehen würden.
Immerhin - ein kleiner Trost bleibt ihnen. Was ihnen an eigentlicher Macht abgeht, wächst ihnen als künstliche zu: Sie haben die Macht, einer Horde junger Polizisten Befehle zu erteilen, damit diese bandenmässig für sie erledigen, wozu sie selber niemals fähig wären.
Wehe, sollten diese Polizistlein irgend eines schönen Tages den Befehl verweigern. Dann werden die Kommandanten - wie der Blick in die Vergangenheit beweist - alsogleich ausgespielt haben. Und bekanntlich pflegt die Geschichte sich zu wiederholen. Das ist sicher. Nur die Stunde ist ungewiss.
Nun - wer schmunzelt? Wer ärgert sich jetzt?
Verschonen wir die geplagten Mitglieder der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zürich von unserer Holzhackerei und Ähnlichem und konzentrieren wir uns wieder auf ihre Absicht, uns das Handwerk zu legen.
Selbstverständlich ist es nicht nur der aktuelle Fall gewesen, welcher meine Zunge gelenkt hat. Seit 1967 - damals in der Funktion eines Auditors an einem zürcherischen Bezirksgericht - habe ich Gelegenheit gehabt, die Innereien der Justiz aus allernächster Nähe zu studieren. Ich schäme mich noch heute, mich als Jüngling an ihren Verbrechen beteiligt zu haben. Entschuldigt werde ich nur dadurch, dass ich rund 20 Jahre lang durch die schweizerischen Erziehungsanstalten geschleust und bei dieser Gelegenheit zusammen mit den übrigen Untertanen der Plutokraten der wohl raffiniertesten und subtilsten Gehirnwäsche unterworfen worden bin. Mit den an meine Stirn genagelten Brettern und in meine Augen getriebenen Balken war ich nicht in der Lage, ihr dreckiges Spiel zu durchschauen. Durch Zufall bin ich ihnen auf die Schliche gekommen. 1975 habe ich mit Kollegen das berüchtigte Zürcher Anwaltskollektiv gegründet. Eines unserer Prinzipien war, nie einen wirtschaftlich Stärkeren gegen einen wirtschaftlich Schwächeren zu vertreten. Das ergab die Klientenstruktur: ArbeitnehmerInnen, MieterInnen, Entmündigte, Straf-, psychiatrisch und sonstwie Verfolgte. Unser Wartezimmer war chronisch überfüllt. Ich bin zur Klagemauer geworden. Über 10'000 Menschen habe ich angehört.
In all den von mir persönlich verteidigten Fälle ist mir jedesmal ein Lichtlein mehr aufgegangen. Irgend etwas war da ganz gewaltig faul im Staate. All diese uns eingebläuten Grundsätze von Recht und Gerechtigkeit waren ins Gegenteil verkehrt. Die Verbrechen gegen die Menschenrechte haben sich buchstäblich gejagt. Während die Herren betmühlenartig das Sprüchlein vom freiheitlich demokratischen Rechtsstaat vom blauen Himmel herunter geschwatzt haben, ist mir täglich der Gegenbeweis brühwarm und aus erster Hand frei Haus geliefert worden.
Wer den Schlüssel sucht, warum meine Kritik derart massiv auszufallen pflegt, findet ihn hier. Als ich angefangen habe, die Verbrechen an den Pranger zu stellen, bin ich postwendend selbst auf der Anklagebank gestanden. In Straf-, Standes- und Ordnungsbussenverfahren bin ich mit Dutzenden von Vorwürfen konfrontiert worden. Es hagelte Disziplinarstrafen, dreimal wurden mir befristete Berufsverbote, einmal eine bedingte Haftstrafe und immer auch die exorbitanten Kosten auferlegt.
"Was Dich nicht umbringt, macht Dich stark". Diese alte Weisheit hat sich bei mir bewahrheitet. Meine Gegner haben mich, statt zu zermürben, letztlich nur vorwärts gebracht. Ich habe gelernt, mich im Dschungel ihrer Blutgeldmetropolen zu bewegen. Mitte der 80-er Jahre habe ich meine eigene Souveränität proklamiert. Mein Territorium ist von der Grösse einer Schuhsohle. Ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches. Ich gehöre keinem Staat auf dieser Erde mehr an.
Ich weiss, dass ich mit meiner Weltanschauung gegen den Strom der Herren schwimme. Meine knorrige Art hat sie schon immer gereizt und wird sie weiter reizen, mich mores lehren zu wollen. Sie werden sich irgendwelche neue Fiesheiten ausdenken, um mir beizukommen.
Es wird vergeblich sein. Aus taktischen Gründen habe ich mich bisher immer noch ein bisschen zurückgehalten. Damit ist es nun aus und vorbei. Ich nehme kein Blatt mehr vor den Mund. Neben den schon dargestellten werden weitere Konsequenzen drohen. Es kann mir durchaus blühen, dass die Weltpolizisten meinen Tod beschliessen.
Was soll's!
Ich habe mein Leben gelebt. Spätestens dann, wenn diejenigen, welche mich auf dem Kerbholz haben, selber sterben müssen, sind wir wieder quitt.
Das heisst nun keineswegs, dass ich lebensmüde bin. Ich bin durchaus aufgelegt, die Zeit, die mir bis zu meinem seligen Ende verbleibt, sinnvoll zu nutzen. Meine Rede wäre unvollständig, wenn ich nicht noch skizzieren würde, was für Kräutchen ich gegen meine Verfolger habe wachsen lassen.
In weiser Voraussicht habe ich vor Jahren schon das Zentrum meiner Lebensbeziehungen auf das besagte Bauernhöfchen verlegt.
Ein optimaler Entscheid! In den Metropolen wird die Nahrung mittels Transportunternehmen und via Gross- und Zwischenhandel von der Landwirtschaftsindustrie zur Lebensmittelindustrie und von dort ins Verkaufsgestell befördert. Alle beteiligten grossen und kleinen Plutokraten halten dabei kräftig die Hand hin. Der nach allen Regeln der Kunst gerupfte Konsument kann allerdings erst zugreifen, nachdem er sich durch Fliessband- oder andere Tölpelarbeit bei einem dieser Herren verdingt hat.
Bei mir landen die Früchte des Feldes ohne Umwege und ohne Preisetiketten direkt auf dem Tisch. Ich brauche keine teuren Inseratenkampagnen zu lancieren und übertreffe dennoch spielend Qualität und Frische dieser westlichen Fabrikware. Wer meine Spiegeleier geschlemmert und in meine Tomaten gebissen hat, wird keine ekelerregenden Legebatterien- und Retortenprodukte mehr vertilgen.
Aus ethnologischen Untersuchungen ist bekannt, dass Naturvölker täglich nur etwa zwei bis drei Stunden netto für die Beschaffung der Existenzmittel unterwegs sind. Als Selbstversorger kann ich dieser Beobachtung lebhaft zustimmen.
Statt dieser dämlichen Maxime zu frönen, bei geringstem Aufwand grösstmöglichen Gewinn zu scheffeln, besteht die Grundregel meiner Ökonomie darin, nichts auszugeben. Dann muss ich auch nichts einnehmen und mich entsprechend niemandem verkaufen. Darin habe ich es zu wahrer Meisterschaft gebracht. Zur Illustration ein kleines Beispiel: Krankenkassenprämien bezahle ich keine, ganz einfach, weil ich nicht krankenversichert bin. Das trifft sich übrigens akkurat mit meiner ketzerischen Ansicht, auch ohne Arzt ins Grab steigen zu können. An diesen vollidiotischen Bank- und Börsengeschäften muss ich mich schon deshalb nicht beteiligen, weil ich über kein Vermögen verfüge. Wohl kaum auch könnte ich den Plutokraten derart auf die Finger klopfen, wenn ich ihre Geschäfts-, Eigentümer- und Besitzermentalität teilen würde.
Das wenige Geld, das ich noch brauche, organisiere ich mir, indem ich u.a. die Ansprüche meiner neuen Nachbarn gegen die schweizerischen Sozialversicherungsanstalten und privaten Pensionskassen durchsetze. Auch was in diesem Bereich passiert, geht auf keine Kuhhaut. Ich schätze, dass vor allem Versicherte in Serbien durch mangelnde Aufklärung, bürokratische und andere Hindernisse um Millionenbeträge geprellt werden. 1998 betrugen meine gesamten Einnahmen weniger als 7000 Franken. Tendenz fallend.
Die Spürnase eines Vollblutjuristen riecht bereits den Braten. Es ist nicht ohne Ironie, dass die Kosten ihres Inquisitionsprozesses sozusagen als Nebenprodukt meines feudalen Hofstaates an meinen Verfolgern hängen bleiben, weil sie mir aufgrund meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die unentgeltliche Rechtspflege samt -beistand zu gewähren haben.
Sollten sie dieses Begehren abschmettern, bin ich gespannt auf den Ausgang ihres Betreibungsverfahrens. Etwas anderes, als der NATO einen Vollstreckungsauftrag zu erteilen, um meiner Wenigkeit in einem schwer zugänglichen Hinterland habhaft zu werden, wird ihnen wohl kaum übrig bleiben...
Selbstverständlich werde ich auch gegen ein Berufsverbot gehörig Stunk machen.
Gemäss Art. 11 EMRK haben alle Menschen das Recht, sich frei und deshalb auch in einem Gerichtsverfahren zusammenzuschliessen. Mit einem Berufsverbot oder anderen Sanktionen begehen die Anwaltswächter nicht nur Verbrechen gegen meine in Art. 9 und 10 EMRK garantierten Menschenrechte auf Gedanken-, Weltanschauungs- und Meinungsäusserungsfreiheit. Sie verhindern obendrein, dass sich Zwangspsychiatrisierte mit mir im Prozess verbünden können. Zu allem Überfluss kann ich mich auch noch auf das in Art. 14 EMRK enthaltene Diskriminierungsverbot berufen. Ausgerechnet mir als Anwalt soll verboten sein, zu benennen, was jedem "gewöhnlichen Bürger" gestattet ist, ohne dass ihm irgend ein Sondergericht aufs Maul hockt?
Das darf doch nicht wahr sein!
Um die Erinnerung an ihre Verbrechen immer wieder aufzuwärmen und nicht etwa, weil ich an den "Rechtsweg" glaube, werde ich das Verbot daher durch alle Instanzen ziehen und jeden neuen Entscheid an die grosse Glocke hängen. Ich weiss, dass es genügend freie und kritische Geister auf dieser Welt gibt, die sich nicht wie blöde Kühe im Stall anketten lassen. Meine Botschaft soll vor allem sie alarmieren, damit sie ihr Leben und natürlich auch ihren Widerstand in Kenntnis aller Machenschaften effizienter organisieren können. Den furchtsamen Plutokraten und ihrem ängstlichen Gefolge werden schlaflose Nächte nicht erspart bleiben. Daran ändern weder Leibwächter noch Hochsicherheitsschleusen etwas.
Nicht ganz ohne Pfiff wäre ein defensiver Schachzug: Ich krieche reumütig zu Mutter Helvetia zurück, nehme wieder Wohnsitz in der Schweiz, melde mich bei der zuständigen Fürsorgebehörde und lasse mir meine von den Anwaltswächtern vernichtete Existenz vom Väterchen Staat finanzieren...
Nun - wie die Geschichte wirklich weiter gegangen ist, werden wir in den Büchern nachlesen können.
So paradox es klingen mag - die Eröffnung des Verfahrens und erst recht ein Berufsverbot krönen meine Anwaltskarriere. Offiziell bescheinigt mir die Nomenklatura, dass ich eben nicht - wie das die Justiz so gerne möchte - mit ihrem Personal frère et cochon spiele und meine Klienten verrate, sondern unbeugsam und energisch ihre Interessen verteidige. Meine Unnachgiebigkeit folgt übrigens zwingend aus der Natur der Sache. In den Bereichen, in welchen ich als Anwalt tätig bin, kennen die Herren kein Pardon. Es herrscht - wie sie es nennen - die Offizialmaxime. Die Anklage gegen einen wegen eines Offizialdeliktes verfolgten Straftäter wird nicht zurückgezogen. Das Gefecht im Gerichtshaus ist unausweichlich. Auch ein Zwangszupsychiatrisierender kann nicht entzweigehauen, die eine Hälfte in der Anstalt gelagert und die andere im Freien gelassen werden. Es gibt nur ein Entweder-Oder. Diese prinzipielle Kompromisslosigkeit diktiert den Stil der weiteren Auseinandersetzungen. Den von den Tätern verfolgten Opfern bleiben nur zwei Möglichkeiten offen: Entweder ehrenvoll zu widerstehen oder aber wie Hunde zu kriechen. Mit einem Advokaten an der Seite, welcher sich als Organ der Rechtspflege versteht, ist die unrühmliche Niederlage vorprogrammiert. Die von mir verteidigten Klienten können sich den Luxus leisten, ihren Willen durchzusetzen. Das wiederum gefällt natürlich den Herren ganz und gar nicht. Die Schraube wird angezogen, dem aufmüpfigen Anwalt selbst der Prozess gemacht.
Im klassischen Inquisitionsprozess sind die Verfolgten von Daumenschrauben und Scheiterhaufen verschont geblieben, wenn sie ihren Überzeugungen abgeschworen haben. Galileo Galilei steht als berühmtes Beispiel für diese feige Haltung. Gäbe es nur seinesgleichen, würde die Sonne noch heute um die Erde kreisen.
Giordano Bruno ist prominenter Vertreter der Widerspenstigen. Ihn trifft "die volle Härte des Gesetzes".
Soll ich standhaft wie Bruno bleiben oder mich à la Galilei öffentlich herauswinden und erst unter dem Gerichtsportal ein "Und die Schweiz ist halt doch eine Plutokratie" hervorzischen?
Wer mich verstanden hat, weiss die Antwort.
Sonnenklar ist, dass für die Bewertung meiner Person mein eigenes Urteil massgebender ist, als das Urteil irgendwelcher Dahergelaufener, denen ich, wenn ich sie so betrachte, auf den ersten Blick ansehe, dass sie aus Fassade bestehen und nur in der Herde funktionieren. Sie wären weder fähig, noch hätten sie den Mut, ihrer Meinung unverblümt Ausdruck zu verleihen. Ich selber brauche schon gar keinen Mut mehr. Meine Worte sprudeln frisch aus der Quelle meines freien Bewusstseins. Und dieses Bewusstsein ist unantastbar, tabu.
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Ich komme zum Schluss und fasse kurz die Motive für meine Äusserungen zusammen:
1. Aufgrund meiner gesamten Lebens- und Berufserfahrung bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass es auf dieser Welt keine Demokratien gibt, sondern nur Oligarchien, in welchen weder Freiheit, Recht noch Gerechtigkeit, sondern die Interessen Weniger herrschen.
Der in den westlichen Ländern inszenierte epochale Betrug ist einfach aufzudecken:
Die Souveränität der wackeren Eidgenossen zerplatzt wie eine Seifenblase. Nicht nur faktisch, sondern sogar von Verfassungs wegen präsentiert sich dieser verluderte Staat einwandfrei als Diktatur der Reichen, als Musterplutokratie. Ein jämmerliches Volk von Bettlern hütet den Thron, übers Ohr gehauen und geknechtet von den mit dem Reichsschatz durchgebrannten Herren!
"Wollt Ihr ein paar Wenigen, die über alle Mittel verfügen, freie Hand lassen, auch wenn der Einsatz dieser Mittel Euer Leben umkrempelt?" Das wäre die korrekte Frage gewesen, die dem Volk vorzulegen war, als es über die Verfassung abzustimmen hatte.
Nur ein Trottel hätte ihr zugestimmt oder einer, der schon zutiefst in Abhängigkeit und Privilegien seines Herrn verstrickt war.
2. Die Tatsache, dass die Mutter meiner Klientin fünf Jahre lang verlocht und gefoltert worden ist und beide Opfer mehrerer Menschenrechtsverbrechen geworden sind, ist eine gottverdammte Schweinerei. Ich lasse nur einen Vorwurf auf mir sitzen, nämlich dass meine Kritik nicht noch schärfer ausgefallen ist.
So - und jetzt kehre ich zum Holzbock zurück.
Edmund Schönenberger
Mitglied der Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv, der Demokratischen JuristInnen Schweiz
. Eingabe an Obergericht Kanton Zürich 24.12.1998 . Eingabe an Aufsichtskommission Rechtsanwälte, Obergericht Zürich . Staatsrechtliche Beschwerde an schweiz. Bundesgericht 11.3.2000
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