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Edmund Schönenberger

 
Die Kraten gegen den Berg

 

Eine Resultatsübersicht

An einem Frühlingstag mitten im Zweiten Weltkrieg bin ich in einem kleinen Bauernkaff aus dem Bauch meiner Mutter auf das Territorium der helvetischen Plutokratie gepurzelt.

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Mein Grossvater väterlicherseits war Schulmeister, mein Grossvater mütterlicherseits war Schulmeister, mein Vater war Schulmeister, meine Mutter war Schulmeisterin. Meine Erzeuger wohnten im Schulhaus des Kaffs. Ich bin vom ersten Tag an in die Schule gegangen.

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Ein Vierteljahrhundert bin ich als Untertan dieser Kratie durch alle ihre Erziehungsanstalten geschleust worden. Die zweite nannte sich Kindergarten. Ich wundere mich noch heute, warum nicht alle diesen Namen trugen.


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"Jetzt ist es genug", sagte ich mir, legte eine einjährige Pause ein und entwickelte einen ersten Grundsatz: Meine Nase unverfroren in alles hineinzustecken.

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Als Taxichauffeur karrte ich vom Pickfeinen bis zum Stinkbesoffenen jede Sorte Mensch in der Gegend herum. Als Versicherungsheini und als Marktforscher studierte ich die Gedärme der Kraten. In einem "interdisziplinären Nachdiplomkurs" liess ich mir alle ihre "Weisheiten" verzapfen. Ein Feldeinsatz in Afrika bot mir Gelegenheit, das Saugen ihrer Tentakeln aus nächster Nähe zu verfolgen. Als Gerichtsschreiberling beobachtete ich das Funktionieren ihrer Handlanger und drang in die Organisationsstruktur des gesamten Systems ein. Ich wusste nun, dass ich in einem Land lebte, in welchem alle Gesetze zu Nutzen und Frommen der Kraten und folglich gegen mich waren. Hier zu leben bedeutete harte Knochenarbeit.

 


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"Jedes Herrschaftssystem rinnt wie eine Zaine, man muss nur die Rinnen kennen", lautete meine nächste Devise. Ich begann, die "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" predigenden und Wein saufenden Witzbolde an ihre eigenen Ansprüche zu nageln und trieb in einem ersten Testlauf die Taxiverordnung der helvetischen Finanzmetropole, welche zwei Klassen und damit eine Ungleichheit schuf, durch alle Instanzen. Meine Beschwerde wurde vom höchsten Gericht abgeschmettert.




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Wenig später wurde das Zweiklassensystem im Taxigewerbe aufgehoben. Meine Saat war aufgegangen.

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"Gib mir einen festen Punkt und ich hebe Dir die Welt aus den Fugen". Das Burgtor der helvetischen Plutokratie hängt in zwei mächtigen Angeln: Der Strafjustiz und der Zwangspsychiatrie. Wer nach ihrem Golde gräbt oder sich als Erfolgsratensteigerungsgehilfe verweigert, lassen die Kraten einlochen. Es war klar, wo ich meinen Hebel anzusetzen hatte. Ich musste Verteidiger von Straf- und psychiatrisch Verfolgten werden. Als ich mich um das entsprechende Patent bewarb, spürten die Statthalter der Herren bereits, dass da ein Unbequemer aufgetaucht war. Mein Praktikum während meiner Anstaltszeit könne nicht angerechnet werden, schoben sie vor und verweigerten mir die Zulassung zur Prüfung. Auch mit meiner zweiten Beschwerde erlitt ich eine Abfuhr beim obersten Gericht.

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Gleichwohl bin ich Anwalt geworden.

 

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Ich wurde Mitbegründer des Zürcher Anwaltskollektivs und Gründer des Vereins PSYCHEX. Zwei Jahrzehnte lang habe ich als Klagemauer für die Gebeutelten der helvetischen Plutokratie gewaltet. Über 7000 Menschen habe ich angehört. Ich bin zu einem der bestinformierten Männer über die Schattenseiten dieses Landes geworden.

 

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Kaum hatten sich die Tore das Anwaltskollektivs geöffnet, brummten die hiesigen Anwaltswächter meinen KollegInnen und mir saftige Bussen auf.

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Vom Bundesgericht wurden sie wieder aufgehoben.

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Mit anderen Kollegen zusammen veröffentlichte ich Hungerstreikerklärungen von Gefangenen. Die Anwaltswächter verurteilten uns und das Bundesgericht bestätigte das Urteil.

 

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In wiederum neuer Besetzung verteidigten wir im Kanton Bern zwei Staatsfeinde. Deren Haftregime prangerten wir als Folter an. Die Berner entzogen uns das Patent auf Lebenszeit, das Bundesgericht hob den Entscheid auf, worauf die Berner ein einjähriges Berufsverbot verhängten. Die Zürcher zogen mit einem viermonatigen Verbot nach. Unsere Beschwerde dagegen wurde abgewiesen.

 

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In der Schweiz sind die Strafverfolgten, statt von einem Richter, vom Ankläger eingelocht worden. Stur behaupteten die Zuständigen, der Ankläger sei auch ein Richter. Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, vor welchen ich einen solchen Fall zog, teilte diesen Standpunkt.

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Unverdrossen wandte ich mich - trotz einer statistischen Erfolgsquote von ca. 3 Promille - mit dem gleichen Sachverhalt erneut an den Gerichtshof. Diesmal hiess er die Beschwerde gut.

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Ein Ankläger wollte meinen Brief an einen Untersuchungshäftling, in welchem ich ihn über das Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt hatte, nicht weiterleiten. Ein Vertreter des Bundesrates und ein Bundesrichter verteidigten in Strassburg die Haltung der Schweiz. Der Gerichtshof stellte fest, dass mein Menschenrecht auf Briefverkehr verletzt worden war.

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Die Chance für die Zulassung einer Beschwerde durch die Europ. Menschenrechtskommission beträgt weniger als 1 %. Die Hälfte meiner insgesamt 6 Beschwerden ist zugelassen worden.

3 : 3

Nach zehnjähriger Praxis habe ich mich entschieden, keine Fälle mehr nach Strassburg zu ziehen. Statt dessen sprach ich offen von Betrug. Die drei gutgeheissenen von eintausend Beschwerden werden an die grosse Glocke gehängt, sodass männiglich meint, die Menschenrechte würden in Europa gelten. Würden indessen die 997 nichtbehandelten oder zurückgewiesenen Beschwerden mit gleichem Tamtam, eine nach der andern, breitgeschlagen, würden den Untertanen sehr schnell die Augen aufgehen, wie himmeltraurig es um ihre Menschenrechte bestellt ist. Meinen Entscheid buche ich als Erfolg ab, weil er mich aus einer Sackgasse befreite.




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In einem Plädoyer habe ich einem Bezirksanwalt vorgeworfen, er würde, weil er als Ankläger und Haftrichter in einer Person amte, von Berufs wegen ein Verbrechen nach dem andern gegen den Art. 5 Ziff. 3 EMRK begehen. Die Anwaltswächter büssten mich deswegen.


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Von den rund 300 Strafverfolgten, die ich verteidigt habe, musste rund die Hälfte in den Knast, während der andern auf einem Fetzen Papier beschieden worden ist, dass sie bedingt bestraft, mit einer ambulanten Massnahme oder einem Freispruch bedacht worden sei.


150:150

Von den rund einhundert von mir persönlich verteidigten Zwangspsychiatrisierten wurden lediglich fünf auf Anhieb nicht entlassen. Einen besuchte ich nacheinander mit sechs Journalisten in der Anstalt. Nach dem Brief eines Chefredaktors an den Direktor öffnete sich das Tor. Beim zweiten reichte ich anderntags flugs ein neues Gesuch ein. Nach einer Woche war er frei. Eine fatale Erfolgsquote.



3 : 97

Die Reflexwirkungen meiner Berserkerei waren beachtlich. Das zuständige kantonale Gericht bestand aus zwei Psychiatern und einem Richter. Jeweils einer dieser Psychiater pflegte das Opfer in der Anstalt zu besuchen und einen Bericht zu erstatten, welcher bei den beiden übrigen Mitgliedern des Gerichts zirkulierte. Von rund 250 jährlichen Entlassungsgesuchen wurden im Schnitt der ersten 10 Jahre ziemlich genau läppische zehn gutgeheissen. Ich verlangte die Anhörung der Betroffenen durch alle drei Mitglieder des Gerichts. Eine erste Beschwerde wurde vom Bundesgericht gebodigt. Es folgte die zweite. Sie wurde gutgeheissen. Als bei der nächsten Anhörung wiederum nur der Psychiater auftauchte, schickte ich ihn nach Hause. Das Gericht hielt an seiner Praxis fest und liess meine Klientin weiter in der Anstalt schmoren. Es brauchte vier Berufungen, bis sich der Regierungsrat des Kantons Zürich endlich bequemte, die Verfahrensordnung zu ändern. Im ersten Halbjahr nach der Revision wurden 42, im darauffolgenden Jahr 110 Zwangspsychiatrisierte über das Gericht freigelassen.

 

 

 


0 : 1

Eines schönen Tages fahre ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei Hüter des Gesetzes stoppen mich und schleppen mich, wiewohl ich das Bussgeld offeriere, auf den Polizeiposten. "Ich werfe Ihnen vor, durch eine Einbahnstrasse gefahren zu sein", hält mir der Wortführer vor, "was sagen Sie dazu"? "Ich mache von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern". "Das gilt hier nicht", ist sein Bescheid. Ich beharre auf meiner Weigerung. Eine Zeitlang geht das so hin und her. Der Postenchef mischt sich ein und rät seinem Kollegen, das, was er gesehen habe und meine Antworten in seinem Rapport zu notieren. "So ist es korrekt", werfe ich ein. "Setzen Sie sich auf die Bank dort", befiehlt mir der Wütende barsch. "Es gibt keine Vorschrift, wonach ich mich zu setzen habe. Ich ziehe es vor, stehen zu bleiben". Der Polizist platzt. Er packt mich und bugsiert mich in eine Arrestzelle. Nach einer halben Stunde trete ich wieder aus dem Posten. Anderntags erstatte ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Drei Monate später wird sie den beiden Hütern vorgehalten. Sie kontern mit einer Gegenanzeige: Ich - unbewaffnet - hätte sie - mit je einer Knarre im Halfter - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Das Verfahren gegen die beiden wird eingestellt, ich werde schuldig gesprochen. Berufung, kantonale Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde werden abgewiesen. Die eidg. Nichtigkeitsbeschwerde wird nie behandelt. Ein Eintrag ins Vorstrafenregister unterbleibt. Die Anwaltswächter brummen mir ein einmonatiges Berufsverbot auf.

 

 

 

 



6 : 1

Der "Rechtsweg" ist eine Falle. Bekanntlich pflegen Krähen einander die Augen nicht auszuhacken. Wohldosiert werden in diesem Lande so viele Beschwerden gutgeheissen, wie es gerade braucht, um sie propagandistisch auszuschlachten. Gleichzeitig wird damit auch die Hierarchie unter den Instanzen selbst hergestellt. Diesen Umstand habe ich weidlich ausgenützt. Wann immer mir ein Urteil einer unteren Instanz nicht gepasst hat, habe ich es weitergezogen. Indem die obere der unteren eins aufs Dach gegeben hat, ist meine KlientIn durch die Maschen und Rinnen geschlüpft. Unabdingbare Voraussetzung, die Beschwerden fluten zu lassen, ist freilich die vollkommene Respektlosigkeit gegenüber allen Handlangern der Plutokraten. Das Problem hat zudem durchaus eine mathematische Komponente. Generelle Erfolgsquoten vor erster Instanz von 20, zweiter 15, dritter 10 und vierter von 5 % summieren sich bereits zu 50 Prozent. Von den rund hundert von mir an die vierte Instanz gezogenen Beschwerden, habe ich ein knappes Drittel gewonnen. Ich spürte, dass zuviele Erfolge meiner Seele schadeten. Im Idealfall sollten sich in den Sachen meiner KlientInnen und in meinen eigenen Erfolg und Misserfolg ungefähr die Waage halten. Mit Vorbedacht habe ich daher zwar verlorene, jedoch aussichtsreiche Prozesse häufig nicht mehr weitergezogen und schliesslich auch die vierte Instanz ganz aus meinem Repertoire gestrichen.

 

 

 

50 : 50

 

Eines Tages verteidige ich, wie üblich lausig gekleidet, einen geschniegelten Angeklagten im Berufungsverfahren vor Obergericht. Die Debatten ziehen sich in die Mittagszeit hinein, die Polizeieskorte wird abgelöst. Zwei neue Polizisten verfolgen von den Zuschauerrängen aus das Geschehen. Mein Klient hält das Schlusswort, das Obergericht berät öffentlich das Urteil, was in der Regel heisst, dass im stillen Kämmerlein vorbereitete schriftliche Referate heruntergeplappert werden. Mein Klient verliert den Prozess. Die Verhandlung wird geschlossen. Ich packe meine Mappe ein. Die beiden Polizisten decken mich hautnah ab, während mein Klient erhobenen Hauptes zum Saal hinausschreitet. "Nid dä, der ander döt", schreit der Präsident. Die Polizisten lassen von mir ab, wetzen hinter meinem Klienten her und können ihn knapp vor dem Portal in Ketten legen. Kaum auszudenken, was geschehen wäre, wenn der Präsident nicht geschrien hätte.

 

 


0 : 0

 

In einem Pamphlet mit dem Titel "Nieder mit der Demokratie" habe ich irgendwann mal noch rasch meinen eigenen Freistaat proklamiert. Mein Territorium ist von der Grösse einer Schuhsohle. Ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches.


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Obwohl meine Tätigkeit als Verteidiger psychiatrisch Verfolgter nicht unter das Anwaltsmonopol fällt, wurde ich, weil ich als Sekretär des Vereins PSYCHEX zwei Klienten vertreten hatte, von den Anwaltswächtern mit dem Höchstbetrag gebüsst. Zusätzlich drohten sie mir ein Berufsverbot an, falls ich erneut gegen das Anwaltsgesetz verstosse.

 

1 : 0

Der nächste Fall kam. Es wurde mir vorgeworfen, ich sei in einem Haftfall in die Ferien abgehauen, ohne eine Stellvertretung organisiert zu haben. Nicht nur war dieser Vorwurf falsch, sondern obendrein hatte ich die Bestellung eines andern Verteidigers beantragt. Ich hätte diesen Antrag an die falsche Instanz gerichtet, blieb schliesslich noch übrig, wiewohl das Gerichtsverfassungsgesetz vorschreibt, dass an die falsche Instanz gerichtete Eingaben von Amtes wegen an die richtige weiterzuleiten sind. Wiederum verdonnerten mich die Anwaltswächter zur Höchstbusse und drohten mir ultimativ erneut, das nächste Mal würde unweigerlich meine Zulassung überprüft.

 

 


1 : 0

Auch dieser Fall kam. Ich verteidigte zwei alte, über achtzigjährige Schwestern, die während 45 Jahren in symbiotischer Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Eines schönen Tages wurde die ältere gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung abtransportiert, in ein Spital gesperrt und so das Geschwisterpaar brutal getrennt. Im Namen beider Klientinnen stellte ich beim zuständigen Gericht das Entlassungsgesuch. Es wurde gutgeheissen. In einer Beschwerde an ein zweites Gericht verlangte ich die Feststellung mehrerer Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht wusste, dass ich vom ersten Gericht als gemeinsamer Verteidiger akzeptiert worden war. Es fand indessen, die Tatsache, dass die alten Damen eine so lange Zeit zusammengelebt hatten, lasse auf einen "krassen Interessenkonflikt" (sic!) zwischen den beiden schliessen, weshalb ich nur eine hätte vertreten dürfen. Die Anwaltswächter, die geradezu nach dem neuen Fall lechzten, schützten diesen Standpunkt und verhängten ein lebenslängliches Berufsverbot über mich. Um die Justiz vollkommener Lächerlichkeit preiszugeben, zog ich die Sache ausnahmsweise mit einer Beschwerde doch noch einmal ans Bundesgericht, welches das Verbot aufhob. Unbekümmert doppelten die Wächter mit einem mehrjährigen Verbot nach. Da ich den Rechtsweg ohnehin als untauglich abgehakt und überdies keine Lust hatte, mein Leben mit weiteren Beschwerden zu verdriessen, liess ich das Verbot auf mir hocken.

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Als Sekretär des Vereins Psychex boxte ich serienweise Zwangspsychiatrisierte aus den Anstalten. In seltenen Fällen trat ich in der ganzen Schweiz und im Kanton Zürich als Verteidiger auch vor Gericht auf, da - wie gesagt - in den entsprechenden Verfahren das Anwaltsmonopol nicht gilt.

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Als kleine Lockerungsübung für Zwischenhinein lancierte ich erfolglos eine Initiative zur Abschaffung der Anwaltswächter.

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Um die Jahrtausendwende fand ich, der Mohr habe seine Schuldigkeit getan, der Mohr könne gehen. Ich zog mich in ein kleines Häuschen mit einem grossen Garten mitten in einer urtümlichen Landschaft irgendwo zwischen Atlantik und dem schwarzen Meer zurück.

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In den Wintermonaten reiste ich als Wanderprediger durch Plutokratien und warb für ein Zinsverbot. Trotz wilder Gegenwehr kam die Initiative zustande. Sie nahm sogar - wider Erwarten - die Abstimmungshürde.

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Am andern Tag fuhren Panzer der Schweizerarmee vor dem Bundeshaus, dem -gericht und sämtlichen kantonalen Regierungsgebäuden auf. Die restlichen Panzer patrouillierten auf den Strassen. Es wurden ein paar Tramschienen verkrümmt.

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Noch einen Tag später legten die Plutokraten ein vollumfängliches Geständnis ab. Jawohl, es sei richtig, dass sie das Volk während zweier Jahrhunderten betrogen hätten. Die Demokratie habe nur auf dem Blatt Papier gegolten. In Wirklichkeit hätten sie mit den seit Adam und Eva gehorteten gigantischen Vermögen die Welt regiert. Das Volk habe lediglich über die Kanalisation und die restliche Infrastruktur und damit buchstäblich über seine eigene Scheisse geherrscht.

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Flugs wurde die längst geschmiedete plutokratische Verfassung aus der Schublade gezogen. Welch ein Fortschritt! Endlich stimmten Verfassungstheorie und -wirklichkeit überein. Das Volk jubelte, weil es fortan von diesem ewigen Gejaule, es sei der Souverän, verschont blieb.

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An einem Herbsttag mitten im Dritten Weltkrieg fuhr ich auf einem Segelboot übers Meer, geriet in einen Orkan und erlitt Schiffbruch. Ich weiss nicht mehr genau, ob ich jämmerlich ersoffen bin oder ob ich mich auf diese Insel mit der kleinen Fischerhütte gerettet und dort das Ende meiner Tage abgewartet habe.

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anno 1994

Inquisition und Zwangspsychiatrie

 

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. Nieder mit der Demokratie

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. Inquisition und Zwangspsychiatrie

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 . Schafft den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte ab

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