An einem
Frühlingstag mitten im Zweiten Weltkrieg bin ich in einem kleinen
Bauernkaff aus dem Bauch meiner Mutter auf das Territorium der helvetischen
Plutokratie gepurzelt.
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Mein Grossvater
väterlicherseits war Schulmeister, mein Grossvater mütterlicherseits war
Schulmeister, mein Vater war Schulmeister, meine Mutter war Schulmeisterin.
Meine Erzeuger wohnten im Schulhaus des Kaffs. Ich bin vom ersten Tag an in
die Schule gegangen.
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Ein
Vierteljahrhundert bin ich als Untertan dieser Kratie durch alle ihre
Erziehungsanstalten geschleust worden. Die zweite nannte sich Kindergarten.
Ich wundere mich noch heute, warum nicht alle diesen Namen trugen.
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"Jetzt ist es
genug", sagte ich mir, legte eine einjährige Pause ein und entwickelte
einen ersten Grundsatz: Meine Nase unverfroren in alles hineinzustecken.
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Als Taxichauffeur
karrte ich vom Pickfeinen bis zum Stinkbesoffenen jede Sorte Mensch in der
Gegend herum. Als Versicherungsheini und als Marktforscher studierte ich
die Gedärme der Kraten. In einem "interdisziplinären
Nachdiplomkurs" liess ich mir alle ihre "Weisheiten"
verzapfen. Ein Feldeinsatz in Afrika bot mir Gelegenheit, das Saugen ihrer
Tentakeln aus nächster Nähe zu verfolgen. Als Gerichtsschreiberling
beobachtete ich das Funktionieren ihrer Handlanger und drang in die
Organisationsstruktur des gesamten Systems ein. Ich wusste nun, dass ich in
einem Land lebte, in welchem alle Gesetze zu Nutzen und Frommen der Kraten
und folglich gegen mich waren. Hier zu leben bedeutete harte Knochenarbeit.
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"Jedes
Herrschaftssystem rinnt wie eine Zaine, man muss nur die Rinnen
kennen", lautete meine nächste Devise. Ich begann, die "Freiheit,
Gleichheit und Brüderlichkeit" predigenden und Wein saufenden
Witzbolde an ihre eigenen Ansprüche zu nageln und trieb in einem ersten
Testlauf die Taxiverordnung der helvetischen Finanzmetropole, welche zwei
Klassen und damit eine Ungleichheit schuf, durch alle Instanzen. Meine
Beschwerde wurde vom höchsten Gericht abgeschmettert.
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Wenig später wurde
das Zweiklassensystem im Taxigewerbe aufgehoben. Meine Saat war
aufgegangen.
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"Gib mir einen
festen Punkt und ich hebe Dir die Welt aus den Fugen". Das Burgtor der
helvetischen Plutokratie hängt in zwei mächtigen Angeln: Der Strafjustiz
und der Zwangspsychiatrie. Wer nach ihrem Golde gräbt oder sich als
Erfolgsratensteigerungsgehilfe verweigert, lassen die Kraten einlochen. Es
war klar, wo ich meinen Hebel anzusetzen hatte. Ich musste Verteidiger von
Straf- und psychiatrisch Verfolgten werden. Als ich mich um das
entsprechende Patent bewarb, spürten die Statthalter der Herren bereits,
dass da ein Unbequemer aufgetaucht war. Mein Praktikum während meiner
Anstaltszeit könne nicht angerechnet werden, schoben sie vor und
verweigerten mir die Zulassung zur Prüfung. Auch mit meiner zweiten
Beschwerde erlitt ich eine Abfuhr beim obersten Gericht.
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Gleichwohl bin
ich Anwalt geworden.
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Ich wurde
Mitbegründer des Zürcher Anwaltskollektivs und Gründer
des Vereins PSYCHEX. Zwei Jahrzehnte lang habe ich als Klagemauer für die
Gebeutelten der helvetischen Plutokratie gewaltet. Über 7000 Menschen habe
ich angehört. Ich bin zu einem der bestinformierten Männer über die
Schattenseiten dieses Landes geworden.
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Kaum hatten sich die
Tore das Anwaltskollektivs geöffnet, brummten die hiesigen Anwaltswächter
meinen KollegInnen und mir saftige Bussen auf.
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Vom Bundesgericht
wurden sie wieder aufgehoben.
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Mit anderen Kollegen
zusammen veröffentlichte ich Hungerstreikerklärungen von Gefangenen. Die
Anwaltswächter verurteilten uns und das Bundesgericht bestätigte das
Urteil.
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In wiederum neuer
Besetzung verteidigten wir im Kanton Bern zwei Staatsfeinde. Deren
Haftregime prangerten wir als Folter an. Die Berner entzogen uns das Patent
auf Lebenszeit, das Bundesgericht hob den Entscheid auf, worauf die Berner ein
einjähriges Berufsverbot verhängten. Die Zürcher zogen mit einem
viermonatigen Verbot nach. Unsere Beschwerde dagegen wurde abgewiesen.
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In der Schweiz sind
die Strafverfolgten, statt von einem Richter, vom Ankläger eingelocht
worden. Stur behaupteten die Zuständigen, der Ankläger sei auch ein
Richter. Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, vor welchen ich
einen solchen Fall zog, teilte diesen Standpunkt.
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Unverdrossen wandte
ich mich - trotz einer statistischen Erfolgsquote von ca. 3 Promille - mit dem gleichen
Sachverhalt erneut an den Gerichtshof. Diesmal hiess er die Beschwerde
gut.
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Ein Ankläger wollte
meinen Brief an einen Untersuchungshäftling, in welchem ich ihn über das
Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt hatte, nicht weiterleiten. Ein
Vertreter des Bundesrates und ein Bundesrichter verteidigten in Strassburg
die Haltung der Schweiz. Der Gerichtshof stellte fest, dass mein
Menschenrecht auf Briefverkehr verletzt worden war.
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Die Chance für die
Zulassung einer Beschwerde durch die Europ. Menschenrechtskommission
beträgt weniger als 1 %. Die Hälfte meiner insgesamt 6 Beschwerden ist
zugelassen worden.
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Nach zehnjähriger
Praxis habe ich mich entschieden, keine Fälle mehr nach Strassburg zu
ziehen. Statt dessen sprach ich
offen von Betrug. Die drei gutgeheissenen von eintausend Beschwerden werden an
die grosse Glocke gehängt, sodass männiglich meint, die Menschenrechte
würden in Europa gelten. Würden indessen die 997 nichtbehandelten oder
zurückgewiesenen Beschwerden mit gleichem Tamtam, eine nach der andern,
breitgeschlagen, würden den Untertanen sehr schnell die Augen aufgehen, wie
himmeltraurig es um ihre Menschenrechte bestellt ist. Meinen Entscheid
buche ich als Erfolg ab, weil er mich aus einer Sackgasse befreite.
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In einem Plädoyer
habe ich einem Bezirksanwalt vorgeworfen, er würde, weil er als Ankläger
und Haftrichter in einer Person amte, von Berufs wegen ein Verbrechen nach
dem andern gegen den Art. 5 Ziff. 3 EMRK begehen. Die Anwaltswächter
büssten mich deswegen.
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Von den rund 300
Strafverfolgten, die ich verteidigt habe, musste rund die Hälfte in den
Knast, während der andern auf einem Fetzen Papier beschieden worden ist,
dass sie bedingt bestraft, mit einer ambulanten Massnahme oder einem
Freispruch bedacht worden sei.
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Von den rund
einhundert von mir persönlich verteidigten Zwangspsychiatrisierten wurden
lediglich fünf auf Anhieb nicht entlassen. Einen besuchte ich nacheinander
mit sechs Journalisten in der Anstalt. Nach dem Brief eines Chefredaktors
an den Direktor öffnete sich das Tor. Beim zweiten reichte ich anderntags
flugs ein neues Gesuch ein. Nach einer Woche war er frei. Eine fatale
Erfolgsquote.
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Die Reflexwirkungen
meiner Berserkerei waren beachtlich. Das zuständige kantonale Gericht
bestand aus zwei Psychiatern und einem Richter. Jeweils einer dieser
Psychiater pflegte das Opfer in der Anstalt zu besuchen und einen Bericht
zu erstatten, welcher bei den beiden übrigen Mitgliedern des Gerichts
zirkulierte. Von rund 250 jährlichen Entlassungsgesuchen wurden im Schnitt
der ersten 10 Jahre ziemlich genau läppische zehn gutgeheissen. Ich
verlangte die Anhörung der Betroffenen durch alle drei Mitglieder des
Gerichts. Eine erste Beschwerde wurde vom Bundesgericht gebodigt. Es folgte
die zweite. Sie wurde gutgeheissen. Als bei der nächsten Anhörung wiederum
nur der Psychiater auftauchte, schickte ich ihn nach Hause. Das Gericht
hielt an seiner Praxis fest und liess meine Klientin weiter in der Anstalt
schmoren. Es brauchte vier Berufungen, bis sich der Regierungsrat des
Kantons Zürich endlich bequemte, die Verfahrensordnung zu ändern. Im ersten
Halbjahr nach der Revision wurden 42, im darauffolgenden Jahr 110
Zwangspsychiatrisierte über das Gericht freigelassen.
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Eines schönen Tages
fahre ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei Hüter des
Gesetzes stoppen mich und schleppen mich, wiewohl ich das Bussgeld
offeriere, auf den Polizeiposten. "Ich werfe Ihnen vor, durch eine
Einbahnstrasse gefahren zu sein", hält mir der Wortführer vor,
"was sagen Sie dazu"? "Ich mache von meinem Recht Gebrauch,
die Aussage zu verweigern". "Das gilt hier nicht", ist sein
Bescheid. Ich beharre auf meiner Weigerung. Eine Zeitlang geht das so hin
und her. Der Postenchef mischt sich ein und rät seinem Kollegen, das, was
er gesehen habe und meine Antworten in seinem Rapport zu notieren. "So
ist es korrekt", werfe ich ein. "Setzen Sie sich auf die Bank
dort", befiehlt mir der Wütende barsch. "Es gibt keine
Vorschrift, wonach ich mich zu setzen habe. Ich ziehe es vor, stehen zu
bleiben". Der Polizist platzt. Er packt mich und bugsiert mich in eine
Arrestzelle. Nach einer halben Stunde trete ich wieder aus dem Posten.
Anderntags erstatte ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Drei Monate
später wird sie den beiden Hütern vorgehalten. Sie kontern mit einer
Gegenanzeige: Ich - unbewaffnet - hätte sie - mit je einer Knarre im
Halfter - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Das
Verfahren gegen die beiden wird eingestellt, ich werde schuldig gesprochen.
Berufung, kantonale Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde
werden abgewiesen. Die eidg. Nichtigkeitsbeschwerde wird nie behandelt. Ein
Eintrag ins Vorstrafenregister unterbleibt. Die Anwaltswächter brummen mir
ein einmonatiges Berufsverbot auf.
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Der "Rechtsweg" ist eine Falle. Bekanntlich pflegen Krähen einander die Augen
nicht auszuhacken. Wohldosiert werden in diesem Lande so viele Beschwerden
gutgeheissen, wie es gerade braucht, um sie propagandistisch
auszuschlachten. Gleichzeitig wird damit auch die Hierarchie unter den
Instanzen selbst hergestellt. Diesen Umstand habe ich weidlich ausgenützt.
Wann immer mir ein Urteil einer unteren Instanz nicht gepasst hat, habe ich
es weitergezogen. Indem die obere der unteren eins aufs Dach gegeben hat,
ist meine KlientIn durch die Maschen und Rinnen geschlüpft. Unabdingbare
Voraussetzung, die Beschwerden fluten zu lassen, ist freilich die
vollkommene Respektlosigkeit gegenüber allen Handlangern der Plutokraten.
Das Problem hat zudem durchaus eine mathematische Komponente. Generelle
Erfolgsquoten vor erster Instanz von 20, zweiter 15, dritter 10 und vierter
von 5 % summieren sich bereits zu 50 Prozent. Von den rund hundert von mir
an die vierte Instanz gezogenen Beschwerden, habe ich ein knappes Drittel
gewonnen. Ich spürte, dass zuviele Erfolge meiner Seele schadeten. Im Idealfall
sollten sich in den Sachen meiner KlientInnen und in meinen eigenen Erfolg
und Misserfolg ungefähr die Waage halten. Mit Vorbedacht habe ich daher
zwar verlorene, jedoch aussichtsreiche Prozesse häufig nicht mehr
weitergezogen und schliesslich auch die vierte Instanz ganz aus meinem
Repertoire gestrichen.
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50 : 50
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Eines Tages
verteidige ich, wie üblich lausig gekleidet, einen geschniegelten
Angeklagten im Berufungsverfahren vor Obergericht. Die Debatten ziehen sich
in die Mittagszeit hinein, die Polizeieskorte wird abgelöst. Zwei neue
Polizisten verfolgen von den Zuschauerrängen aus das Geschehen. Mein Klient
hält das Schlusswort, das Obergericht berät öffentlich das Urteil, was in
der Regel heisst, dass im stillen Kämmerlein vorbereitete schriftliche
Referate heruntergeplappert werden. Mein Klient verliert den Prozess. Die
Verhandlung wird geschlossen. Ich packe meine Mappe ein. Die beiden
Polizisten decken mich hautnah ab, während mein Klient erhobenen Hauptes
zum Saal hinausschreitet. "Nid dä, der ander döt", schreit der
Präsident. Die Polizisten lassen von mir ab, wetzen hinter meinem Klienten
her und können ihn knapp vor dem Portal in Ketten legen. Kaum auszudenken,
was geschehen wäre, wenn der Präsident nicht geschrien hätte.
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In einem Pamphlet
mit dem Titel "Nieder
mit der Demokratie" habe ich irgendwann mal noch rasch meinen eigenen
Freistaat proklamiert. Mein Territorium ist von der Grösse einer
Schuhsohle. Ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches.
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Obwohl meine
Tätigkeit als Verteidiger psychiatrisch Verfolgter nicht unter das
Anwaltsmonopol fällt, wurde ich, weil ich als Sekretär
des Vereins PSYCHEX zwei Klienten vertreten hatte, von den Anwaltswächtern mit
dem Höchstbetrag gebüsst. Zusätzlich drohten sie mir ein Berufsverbot an,
falls ich erneut gegen das Anwaltsgesetz verstosse.
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Der nächste Fall
kam. Es wurde mir vorgeworfen, ich sei in einem Haftfall in die Ferien abgehauen,
ohne eine Stellvertretung organisiert zu haben. Nicht nur war dieser
Vorwurf falsch, sondern obendrein hatte ich die Bestellung eines andern
Verteidigers beantragt. Ich hätte diesen Antrag an die falsche Instanz
gerichtet, blieb schliesslich noch übrig, wiewohl das
Gerichtsverfassungsgesetz vorschreibt, dass an die falsche Instanz
gerichtete Eingaben von Amtes wegen an die richtige weiterzuleiten sind.
Wiederum verdonnerten mich die Anwaltswächter zur Höchstbusse und drohten
mir ultimativ erneut, das nächste Mal würde unweigerlich meine Zulassung
überprüft.
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Auch dieser Fall
kam. Ich verteidigte zwei alte, über achtzigjährige Schwestern, die während
45 Jahren in symbiotischer Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Eines
schönen Tages wurde die ältere gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung
abtransportiert, in ein Spital gesperrt und so das Geschwisterpaar brutal
getrennt. Im Namen beider Klientinnen stellte ich beim zuständigen Gericht
das Entlassungsgesuch. Es wurde gutgeheissen. In einer Beschwerde an ein
zweites Gericht verlangte ich die Feststellung mehrerer
Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht wusste, dass ich vom ersten Gericht
als gemeinsamer Verteidiger akzeptiert worden war. Es fand indessen, die
Tatsache, dass die alten Damen eine so lange Zeit zusammengelebt hatten,
lasse auf einen "krassen Interessenkonflikt" (sic!) zwischen den
beiden schliessen, weshalb ich nur eine hätte vertreten dürfen. Die
Anwaltswächter, die geradezu nach dem neuen Fall lechzten, schützten diesen
Standpunkt und verhängten ein lebenslängliches Berufsverbot über
mich.
Um die Justiz vollkommener Lächerlichkeit preiszugeben, zog ich die Sache
ausnahmsweise mit einer Beschwerde doch noch einmal ans Bundesgericht,
welches das Verbot aufhob. Unbekümmert doppelten die Wächter mit einem
mehrjährigen Verbot nach. Da ich den Rechtsweg ohnehin als untauglich
abgehakt und überdies keine Lust hatte, mein Leben mit weiteren Beschwerden
zu verdriessen, liess ich das Verbot auf mir hocken.
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Als Sekretär
des Vereins Psychex boxte ich serienweise Zwangspsychiatrisierte aus den
Anstalten. In seltenen Fällen trat ich in der ganzen Schweiz und im Kanton
Zürich als Verteidiger auch vor Gericht auf, da - wie gesagt - in den
entsprechenden Verfahren das Anwaltsmonopol nicht gilt.
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Als kleine
Lockerungsübung für Zwischenhinein lancierte ich erfolglos eine Initiative
zur Abschaffung der Anwaltswächter.
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Um die
Jahrtausendwende fand ich, der Mohr habe seine Schuldigkeit getan, der Mohr
könne gehen. Ich zog mich in ein kleines Häuschen mit einem grossen Garten
mitten in einer urtümlichen Landschaft irgendwo zwischen Atlantik und dem
schwarzen Meer zurück.
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In den Wintermonaten
reiste ich als Wanderprediger durch Plutokratien und warb für ein
Zinsverbot. Trotz wilder Gegenwehr kam die Initiative zustande. Sie nahm
sogar - wider Erwarten - die Abstimmungshürde.
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Am andern Tag fuhren
Panzer der Schweizerarmee vor dem Bundeshaus, dem -gericht und sämtlichen
kantonalen Regierungsgebäuden auf. Die restlichen Panzer patrouillierten
auf den Strassen. Es wurden ein paar Tramschienen verkrümmt.
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Noch einen Tag
später legten die Plutokraten ein vollumfängliches Geständnis ab. Jawohl,
es sei richtig, dass sie das Volk während zweier Jahrhunderten betrogen
hätten. Die Demokratie habe nur auf dem Blatt Papier gegolten. In
Wirklichkeit hätten sie mit den seit Adam und Eva gehorteten gigantischen
Vermögen die Welt regiert. Das Volk habe lediglich über die Kanalisation
und die restliche Infrastruktur und damit buchstäblich über seine eigene
Scheisse geherrscht.
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Flugs wurde die
längst geschmiedete plutokratische Verfassung aus der Schublade gezogen.
Welch ein Fortschritt! Endlich stimmten Verfassungstheorie und
-wirklichkeit überein. Das Volk jubelte, weil es fortan von diesem ewigen
Gejaule, es sei der Souverän, verschont blieb.
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An einem Herbsttag
mitten im Dritten Weltkrieg fuhr ich auf einem Segelboot übers Meer, geriet
in einen Orkan und erlitt Schiffbruch. Ich weiss nicht mehr genau, ob ich
jämmerlich ersoffen bin oder ob ich mich auf diese Insel mit der kleinen
Fischerhütte gerettet und dort das Ende meiner Tage abgewartet habe.
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